Geschäftsbedingungen

Die Stutenbesitzer, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen, erkennen die folgenden Bedingungen ebenso als verbindlich an, wie die Deck- u. Besamungsbedingungen des Trakehner Verbandes.
Unser Hengst steht mit Frisch- und/oder TG-Sperma zur Verfügung. Falls der Hengst aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit...) nicht zur Verfügung steht, kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.
In den Monaten April bis Juli stehen von Shapiro je nach Frequentierung zwei Samenportionen pro Rosse zur Verfügung.
Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison bei uns (nicht beim Tierarzt!) einzureichen.

Samenbestellungen werden täglich von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr entgegengenommen.

Für den Versand am gleichen Tag werden Samenbestellungen nur telefonisch ( 0172 - 289 2345 / Marion Essing) oder ( 0172 - 98 68 219 / Christiane Stahr) bis 10.00 Uhr angenommen (Bestellungen aus dem Ausland generell bis 9.00 Uhr). Sonntags nur Abholung.

Die Bestellung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Stutenbesitzers/Bestellers einschl. Tel./Fax-Nr.
  • vollständige Versandanschrift
  • Angaben zur Stute (Name, Abstammung, Lebens-Nr., Alter)
  • Zuchtverband, bei dem die Besamung gemeldet werden soll

Liegen diese Angaben nicht vollständig vor, ist ein Samenversand leider nicht möglich.
Reklamationen (Samen, Versand) sind generell nur schriftlich bis zum Ankuftstag 12.00 Uhr möglich. Die Deckstation haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Das Deckgeld ist bitte vor der ersten Besamung fällig. Die Decktaxe ist incl. Mehrwertsteuer.
Bitte beachten Sie, dass beim Embryotransfer, das Deckgeld für jeden gespülten Embryo zu entrichten ist. Bei mehreren erfolgreichen Spülungen ist ein Nachlass selbstverständlich.
Die Aushändigung des Deckscheines, sowie die Weitergabe an den Verband erfolgt erst bei beglichener Deckgeldrechnung.

Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters:
Deutschlandweit: werktags € 25,00/samstags € 98,50. Kein Versand Sonn- und Feiertags, Abholung möglich
Sonderkurierfahrten (Flughafen, ICE etc.) werden nach Aufwand gesondert berechnet.

Container müssen ausreichend frankiert zurückgesandt werden, andernfalls werden diese in Rechnung gestellt.
Von güsten Stuten, ausgenommen Maiden- und Fohlenstuten, sind Tupferproben erforderlich.

Stuten, die nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind, erhalten im Folgejahr volle Deckgeldfreiheit. Voraussetzung ist in jedem der vorliegenden Fälle die Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung über Nichtträchtigkeit bis spätestens zum 01.12. Liegt diese Bescheinigung bis dahin nicht vor, ist eine Anrechnung leider nicht mehr möglich.

Decksaison: Januar bis 31. Juli


Bankverbindung:

Nord-Ostsee Sparkasse

Kontonummer: 163 277 312
BLZ: 217 50000

Kontoinhaber: Marion Essing

Bitte bei einer Überweisung den Besitzernamen und Stutennamen stets angeben!